Sonntag, September 8, 2024
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Visum Arbeiten für Fachkräfte

Das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte ist Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und richtet sich an Personen mit einer anerkannten beruflichen Qualifikation oder einem Hochschulabschluss. Dieses Visum ermöglicht es qualifizierten Fachkräften, in Deutschland eine Beschäftigung aufzunehmen, sofern sie über ein konkretes Arbeitsplatzangebot verfügen.

Sie haben ein konkretes Jobangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland. Hierbei ist es wichtig, dass es sich um eine qualifizierte Beschäftigung bezogen auf ihre Berufsausbildung handelt. Eine anerkannte Qualifikation ist eine der Grundvoraussetzungen. Dies bedeutet, dass die im Ausland erworbene Berufsausbildung oder der Hochschulabschluss den deutschen Standards entsprechen muss. Sie können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG beziehungsweise § 18b AufenthG erhalten, um in Deutschland als Fachkraft eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen. Die Anerkennung erfolgt durch zuständige Stellen wie die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder die Handwerkskammern (HWK).

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse. Für viele Berufe sind Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich. Arbeitgeber können bei der Sprachförderung unterstützen, indem sie beispielsweise Sprachkurse anbieten.

Das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte bietet zudem den Vorteil, dass es nach einer bestimmten Zeit in eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden kann. Nach drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung und Aufenthalt in Deutschland können Inhaber eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Dies setzt voraus, dass sie ein ausreichendes Einkommen und gute Deutschkenntnisse nachweisen können.

Für Unternehmen bedeutet dieses Visum eine wichtige Möglichkeit, den Fachkräftemangel zu bekämpfen, indem sie qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland rekrutieren. Es ist jedoch wichtig, den Anerkennungsprozess frühzeitig zu beginnen und die Bewerber bei der Erfüllung der erforderlichen Formalitäten zu unterstützen.

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