Was sind Fachkräfte für Deutschland?
Fachkräfte für Deutschland sind sowohl Hochschulabsolventen als auch Arbeitnehmer mit einer anerkannten qualifizierten abgeschlossenen Berufsausbildung. Welche Regelungen für die Arbeitsaufnahme für Sie gelten und ob ein Arbeitsvisum in Deutschland benötigt wird, hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen und welche beruflichen Qualifikationen Sie vorweisen können. In diesem Rahmen fallen die Beschränkung auf Engpassberufe und die Vorrangprüfung weg und somit kann jede Fachkraft, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, in Deutschland nach einer passenden Anstellung suchen.
Schritt für Schritt in die Arbeitswelt in Deutschland
Für die Einreise und Arbeitsaufnahme müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Um ein Visum beantragen zu können, müssen Sie als Fachkraft eine in Deutschland anerkannte Qualifikation und die notwendigen Deutschkenntnisse vorweisen.
Dann können Sie entweder ein Visum zum Zwecke der Erwerbstätigkeit (Arbeitserlaubnis) oder ein Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Für das Visum in Deutschland benötigen Sie nachweislich einen gesicherten Lebensunterhalt für 6 Monaten, eine Krankenversicherung und eine Unterkunft.
Voraussetzungen im Überblick:
- Sie müssen als Fachkraft eine in Deutschland anerkannte berufliche Qualifikation vorweisen!
- Deutschkenntnisse mindestens im Sprach-Niveau-B1 sind erforderlich!
(Ausnahmen im IT Bereich für anerkannte Informatiker, Programmierer ect.) - Für das Visum zur Arbeitsplatzsuche ihre Lebensunterhaltssicherung sicherstellen
- Mit einem Sperrkonto müssen Kandidaten ihren Lebensunterhalt während der Jobsuche nachweisen
- Zum Visum zur Arbeitsplatzsuche benötigen Sie eine Krankenversicherung und nachweisliche eine Unterkunft
- Für das Visum zum Zwecke der Erwerbstätigkeit – Arbeitserlaubnis – benötigen Sie einen Arbeitsvertrag für eine Beschäftigung mit mindestens 35 Arbeitsstunden die Woche.
+Anerkennung beruflicher Qualifikation?
Also die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erfolgt – ob nun Visum zur Arbeitsplatzsuche oder Arbeitserlaubnis – wenn Sie eine für Deutschland anerkannte mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine Weiterbildung zum Meister – Techniker haben oder einen Fachhochschulabschluss – Hochschulabschluss – eine vergleichbare Qualifikation vorweisen können. Ihre Qualifikation muss als gleichwertig mit einem deutschen Ausbildungsberuf anerkannt werden.