Brauchen Sie ein Visum, um in Deutschland zu arbeiten?
Die gesetzlichen Regelungen hängen davon ab, aus welchem Land Sie kommen und welche Qualifikationen Sie haben.
Sind Sie EU Bürger, benötigen Sie zur Arbeitsaufnahme kein Visum. Sie sollten allerdings eine Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation haben.
Kommen Sie aus einem Nicht-EU Staat und möchten in Deutschland arbeiten, so benötigen Sie vor Einreise nach Deutschland ein Visum.
Entweder ein Visum zum zur Arbeitssuche / Jobsuche – welches bis zu 6 Monate Gültigkeit haben kann. Oder ein Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit /Arbeitserlaubnis um als qualifizierte Fachkraft in Deutschland Arbeiten und Leben zu können.
Hierfür gibt es für Akademiker / Hochschulabsolventen die Blaue Karte EU und ab März 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz für Fachkräfte mit einer anerkannten Berufsausbildung.
Der Antrag muss vor Einreise nach Deutschland in Ihrem Herkunftsland beantragt werden !
Der Antrag eines Visum kann nur durch persönliche Vorsprache des jeweiligen Antragstellers erfolgen. Die Vorsprache findet bei der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung – also einer deutschen Botschaft oder einem Generalkonsulat – in Ihrem Heimatland statt.
erforderliche Unterlagen zur Beantragung Visum
- Gültiger Pass / Passport
- Antrag auf Erteilung eine Visums
- 1 aktuelles biometrisches Foto – 35mm x 45mm, heller Hintergrund, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck in die Kamera und geschlossenem Mund
- Hochschulzeugnis oder anerkannte Abschlüsse oder anerkannte berufliche Qualifikation – (im Original und Kopie in deutsch)
- zusammen mit dem Anerkennungsbescheid (siehe Voraussetzungen)
- Berufsausübungserlaubnis (reglementierte Berufe wie als Arzt erforderlich )
- Arbeitsvertrag oder konkretes Jobangebot ( im Original und Kopie )
- Formular Stellenbeschreibung ( vom Arbeitgeber ausgefüllt )
- Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
- Nachweis einer Unterkunft während Jobsuche oder Arbeitsvisum
- Lebensunterhaltssicherung während der Aufenthalt in Deutschland (zumeist mit einem Sperrkonto nachzuweisen)
Muss man ein Visum vor der Einreise nach Deutschland beantragen?
Ja! Die Einreise nach Deutschland richtet sich nach den derzeit gültigen Einreisevorschriften. Danach muss für Staatsangehörige der meisten Drittstaaten der Antrag eines Visum, vor der Einreise nach Deutschland gestellt werden. Zuständig ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.
Visum zur Arbeitssuche in Deutschland?
Hochschulabsolventen, die über einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügen, können nach Deutschland einreisen und sich vor Ort einen Arbeitsplatz suchen. Sie erhalten ein Visum zur Arbeitsplatzsuche und können sich damit bis zu sechs Monaten in Deutschland aufhalten, um sich eine Arbeit zu suchen. Wenn Sie einen entsprechenden Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie bei dem Ordnungsamt ihres Wohnortes die notwendige Blue Card EU oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und bleiben, ohne vorher auszureisen.
Wichtig!
Sie müssen neben ihrem Hochschulabschluss oder Anerkennung ihres Beruf, einen Nachweis über die Lebensunterhaltssicherung für den geplanten Zeitraum des Aufenthaltes erbringen. Das heißt, Sie müssen nachweisen ob Sie in Deutschland finanzielle abgesichert sind. Während der Zeit der Arbeitsplatzsuche darf keine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit aufgenommen werden.
Alle Nicht-EU Bürger benötigen ein Visum ?
Bürgerinnen und Bürger eines anderen Staates außerhalb der EU, sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Wer genau erfahren Sie auch hier in der Staatenliste.