Deutschland bietet mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren eine Möglichkeit, ausländische Fachkräfte schneller in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies ist besonders für Unternehmen und Fachkräfte attraktiv, die dringend benötigtes Personal schnell und unkompliziert einstellen möchten.
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren wurde eingeführt, um den Prozess der Einreise und Arbeitsaufnahme für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland zu beschleunigen. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und die Bearbeitungszeiten deutlich zu verkürzen.
- Verkürzte Bearbeitungszeiten: Anträge sollen in der Regel innerhalb von zwei Monaten bearbeitet, anstatt bis zu mehreren Monaten im Standardverfahren
- Koordinierte Verfahren: Eine zentrale Anlaufstelle koordiniert den gesamten Prozess, was die Kommunikation und Bearbeitung effizienter macht.
- Behördliche Unterstützung: Sowohl Unternehmen als auch Fachkräfte sollen umfassende Unterstützung von den zuständigen Behörden erhalten.
Ablauf des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
Für Unternehmen
- Vereinbarung mit der Ausländerbehörde: Das Unternehmen schließt eine Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde ab. Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit und die notwendigen Schritte im Verfahren.
- Antragstellung: Das Unternehmen stellt den Antrag auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde. Dazu gehören Unterlagen wie der Arbeitsvertrag, Qualifikationsnachweise der Fachkraft und ggf. die Anerkennung der Berufsqualifikation.
- Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit: In den meisten Fällen ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Diese prüft, ob die Arbeitsbedingungen und das Gehalt den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Bescheinigung der Ausländerbehörde: Nach Prüfung der Unterlagen stellt die Ausländerbehörde eine Bescheinigung aus, die die Fachkraft zur Beantragung des Visums benötigt.
Für ausländische Fachkräfte
- Visumantrag: Mit der Bescheinigung der Ausländerbehörde stellt die Fachkraft den Visumantrag bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland. Die Bearbeitungszeit für das Visum wird durch das beschleunigte Verfahren ebenfalls verkürzt.
- Einreise und Arbeitsaufnahme: Nach Erteilung des Visums kann die Fachkraft nach Deutschland einreisen und die Arbeit beim Unternehmen aufnehmen.
Kosten des Verfahrens
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 411 Euro und ist vom Unternehmen zu tragen. Diese Kosten umfassen die Bearbeitung durch die Ausländerbehörde sowie die Koordination des Verfahrens.
Fazit
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren sollte eigentlich eine Möglichkeit darstellen, das globale Recruiting zu unterstützen und hochqualifizierte Arbeitskräfte schneller und effizienter in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Einfacher gesagt – Unternehmen profitieren von der schnelleren Besetzung offener Stellen, während Fachkräfte zügig ihre Karriere in Deutschland starten können. Mit der Zeit stellte sich allerdings auch heraus, das das Verfahren ebenso viel Wartezeit und Bürokratie versehen wurde.
Weitere Informationen und detaillierte Anleitungen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie auf beschleunigtes-fachkräfteverfahren.de oder der staatlichen Website „Make it in Germany“